Informationen zur Rücknahme Ihrer Elektroaltgeräte & Altbatterien
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen, die recycelt und für neue Anwendungen wiederverwendet werden können. Zudem können Elektrogeräte Schadstoffe enthalten, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Daher gibt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eine Vielzahl von Anforderungen für den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten vor.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese kostenlos bei den folgenden Sammelstellen abgeben: Bei Sammelstellen des Rücknahmesystems take-e-back, an dem sich Wempe im Sinne des ElektroG als Händler von Elektrogeräten beteiligt. Hier können Sie kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25cm kostenlos abgeben. Eine Übersicht Ihrer nächstgelegenen Sammelstellen finden Sie unter http://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden und bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und weiteren Rücknahmestellen von Herstellern, die Sie im Onlineverzeichnis der Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf finden.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de.
7. Informationspflicht gegenüber privaten Haushalten gemäß § 18 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 ElektroG
Zur Erfüllung der erweiterten Informationspflichten nehmen wir Bezug auf die Veröffentlichung der quantitativen Zielvorgaben des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit der in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission übermittelten Werte. https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/
Des Weiteren kommen wir noch den Verpflichtungen zur Veröffentlichung nach § 22 Absatz 3 ElektroG durch Verweis auf die Jahres-Statistik-Mitteilung der für das Vorjahr ermittelten Werte der Hersteller für Deutschland durch die Stiftung EAR nach: https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/jahres-statistik-mitteilung
8. Hersteller-Registrierungsnummer
Wir sind als Hersteller zur Nennung unserer WEEE-Registrierungsnummer nach ElektroG verpflichtet:
Dies ist: DE 14102221